allgemeine Richtlinien für die Schießkurse

  • Sportschützen müssen sich durch einen Mitgliedsausweis des angehörenden Verbandes ausweisen.
  • Jäger müssen einen gültigen Jagdschein vorzeigen.
  • Wer keine Versicherung hat, muss eine Tagesversicherung lösen.
  • Alle mitgebrachten Waffen müssen in einer WBK eingetragen sein.
  • Wiedergeladene Munition muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Verwender haftet dafür.
  • Während der Kurse herrscht Rauchverbot (Aufenthaltsraum und Schießstand).
  • Der Konsum von Alkohol, Tabletten oder sonstigen berauschenden Substanzen vor und während dem Kurs ist verboten und führt zum sofortigen Ausschluss. Die Teilnahmegebühr entfällt ersatzlos.
  • Augen- und Gehörschutz sind zwingend vorgeschrieben.
  • Den Anweisungen der Aufsichten ist unbedingt Folge zu leisten. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Anweisungen, bei Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen und unsicherer Waffenhandhabung kann der Schütze vom Stand verwiesen werden. Die Teilnahmegebühr verfällt.
  • Am Stand:  Alle Waffen sind entladen und mit offenem Verschluss handzuhaben.
  • Jeder ist für seine Waffe, seine Schüsse und seine Munition verantwortlich. Vom Veranstalter, Standbetreiber und den Aufsichten wird keine Haftung übernommen.
  • Sollte der Kurs wegen höherer Gewalt ausfallen, erfolgt die volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. 
  • Die UVV und Schießstandregeln müssen exakt eingehalten werden.
  • Teilnahmeberechtigung nur nach Entrichtung der Teilnahmegebühr per Vorkasse.